Verbindlicher Stadtentwicklungsplan, der Nutzung und Bebauung eines Grundstücks regelt.
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein verbindliches Instrument der Bauleitplanung nach § 8 BauGB. Er regelt für ein bestimmtes Gebiet: zulässige Nutzungsarten, Baugrenzen, Grundflächenzahl und Abstandsflächen. Für Container-Aufstellungen ist der Bebauungsplan entscheidend: Im Außenbereich (kein B-Plan) gelten besonders strenge Regeln (§ 35 BauGB). Vor der Container-Aufstellung immer den B-Plan beim Bauordnungsamt einsehen.
Siehe auch: Baugenehmigung · Abstandsflächen · Nutzungsänderung