Steuerliche Abschreibung für Container als Betriebsmittel – relevant für kaufende Unternehmen.
AfA steht für Absetzung für Abnutzung und bezeichnet die steuerlich zulässige jährliche Abschreibung von Wirtschaftsgütern auf ihre betriebliche Nutzungsdauer. Container gelten steuerlich als bewegliche Wirtschaftsgüter und sind linear abschreibbar. Die amtliche AfA-Tabelle sieht für Container eine Nutzungsdauer von 10 Jahren vor (10 % p.a.). Für gebrauchte Container kann die Restnutzungsdauer kürzer angesetzt werden. Für Unternehmen, die Container kaufen, ermöglicht die AfA eine steuerliche Entlastung über die Nutzungsdauer – ein Vorteil gegenüber der Miete, bei der nur die laufenden Mietkosten absetzbar sind.
Siehe auch: Mietkauf · Gebrauchtcontainer · TOP USED