Gesetzlich vorgeschriebener Freiraum zwischen einer baulichen Anlage und der Grundstücksgrenze.
Abstandsflächen sind nach den Landesbauordnungen vorgeschriebene Mindestabstände zwischen Gebäuden und baulichen Anlagen einerseits und den Nachbargrundstücksgrenzen andererseits. Die Mindestabstandsfläche beträgt je nach Bundesland typisch 0,4–1,0 × die Wandhöhe, mindestens aber 2,50–3,00 m. Container gelten als bauliche Anlagen und müssen diese Abstandsflächen in der Regel einhalten.
Siehe auch: Baugenehmigung · Bebauungsplan